Unterbau bei Kfz-Steirer in Bärnbach in der Steiermark

Unterbodenschutz und Hohlraumversiegelung

 

Anfangs oberflächliche Rostschäden setzen sich nach und nach am Unterboden und in den Hohlräumen fest, wodurch ein ernsthaftes Sicherheitsproblem entsteht. Deshalb raten wir Ihnen dazu, in unserer Werkstatt in Bärnbach in der Steiermark einen entsprechenden Unterbau (Unterbodenschutz und Hohlraumversiegelung) anbringen zu lassen.

Unterbau Konservierung KFZ

Unterbodenschutz und Hohlraumversiegelung

Vor Anbringen des Unterbodenschutzes entfernen wir allfällige Flugroststellen und nehmen eine gründliche Unterbaureinigung vor.

 

Für die Hohlraumversiegelung verwenden wir ein spezielles Spray, das Rostbildung verhindert, zur langfristigen Konservierung dient ein hochwertiges Wachs. Es folgt die Trocknung mit anschließender Sichtkontrolle.

Kontaktieren Sie uns

Unterbodenschutz erneuern

Im Zuge der Fahrzeugüberprüfung in unserer Kfz-Werkstatt in Bärnbach in der Steiermark untersuchen wir Ihr Kfz auf allfällige Rostschäden und kontrollieren, ob der Unterbodenschutz erneuert werden muss. Roststellen werden nachhaltig entfernt, bevor mit einem hochwertigen Wachs versiegelt wird. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zu unseren Arbeiten am Fahrzeugunterbau in Bärnbach in der Steiermark zur Verfügung.

Unverbindliche Anfrage

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.